ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DANICA BOHINJ D.O.O. FÜR PAUSCHALVERTRÄGE

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Danica Bohinj d.o.o. (im Folgenden: Anbieter) sind Bestandteil des abgeschlossenen Pauschalvertrags zur Nutzung des Stellplatzes im „Camping Danica“ (im Folgenden: Pauschalvertrag) und gelten ab dem 1. Januar 2025.
  2. Mit dem Abschluss des Pauschalvertrags bestätigt der Nutzer des Stellplatzes (im Folgenden: Nutzer), auf dem er einen Wohnwagen aufstellt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen, vollständig verstanden und akzeptiert hat.
  3. Begriffe, die im Pauschalvertrag definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie die entsprechenden Begriffe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Anbieter:


Danica Bohinj d.o.o., Triglavska cesta 60, SI-4264 Bohinjska Bistrica

Telefon: 00386 (0)71 888 887

E-mail: [email protected]

Website: www.danica-bohinj.si

  1. Zahlungsinformationen für die Gebühr zur Nutzung des vereinbarten Stellplatzes (im Folgenden: Stellplatz) auf das Bankkonto des Anbieters:

Kontoinhaber: Danica Bohinj d.o.o., Triglavska cesta 60, 4264 Bohinjska Bistrica

Bank: Delavska hranilnica d.d. Jesenice

Kontonummer: SI56 6100 0002 4991 815

SWIFT – BIC: HDELSI22

Zweck Code: OTHR

Verwendungszweck: 00 6-703

Leistungen und Bezahlung

  1. Mit Abschluss des Pauschalvertrags und der Zahlung der Gebühr für die Nutzung des Stellplatzes erwirbt der Nutzer das Recht, den Stellplatz im Camping Danica für die vereinbarte Zeit zu nutzen, für maximal fünf (5) Personen eine Wohnwagen aufzustellen und ein (1) Fahrzeug auf dem Stellplatz zu parken.
  2. Die Zahlung der Gebühr für die Nutzung des Stellplatzes muss spätestens vor der Inbetriebnahme des Stellplatzes auf das Bankkonto des Anbieters oder an der Rezeption des Anbieters erfolgen.
  3. Wenn der Nutzer mit der Zahlung der Gebühr für die Nutzung des Stellplatzes in Verzug gerät, kann der Anbieter den Pauschalvertrag kündigen.
  4. Nach Abschluss des Pauschalvertrags und dem Erhalt der Zahlung der Gebühr stellt der Anbieter dem Nutzer eine Rechnung für die Nutzung des Stellplatzes im Camping Danica aus, die den im Pauschalvertrag vereinbarten Betrag widerspiegelt
  5. Falls der Nutzer den Wohnwagen außerhalb des im Pauschalvertrag festgelegten Zeitraums an- oder abtransportiert, d.h. vor Beginn oder nach Ende des in Artikel 3 des Pauschalvertrags festgelegten Zeitraums, erhebt der Anbieter eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung des Stellplatzes für jeden angefangenen Tag, basierend auf dem gültigen Preistarif, der an der Rezeption des Camping Danica sowie auf der Website www.danica-bohinj.si veröffentlicht ist.
  6. Vor der Aufstellung des Wohnwagens auf dem Stellplatz ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter eine Namensliste der maximal fünf (5) Personen zu übermitteln, die im Wohnwagen bzw. auf dem Stellplatz übernachten werden. Kinder bis zum siebten (7.) Lebensjahr zählen nicht in die Quote der fünf Personen.
  7. Diese Liste der sogenannten berechtigten Personen kann der Anbieter persönlich an der Rezeption des Camping Danica, per E-Mail oder per eingeschriebener Post übermitteln.
  8. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, die der Anbieter in Bezug auf die Führung von Aufzeichnungen über die auf dem Stellplatz anwesenden Personen erfüllen muss, ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter zusammen mit der Übermittlung der Liste der berechtigten Personen einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) jeder einzelnen berechtigten Person, unabhängig vom Alter, zur Einsichtnahme vorzulegen und für jede berechtigte Person das Formular für grundlegende Daten auszufüllen.
  9. Der Anbieter gewährleistet das höchste Schutzniveau für die erhaltenen personenbezogenen Daten und verpflichtet sich, diese sorgfältig zu speichern und gewissenhaft zu behandeln. Er verpflichtet sich, die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den gesetzlich vorgesehenen Zweck zu verwenden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Personen nicht an Dritte weiterzugeben, außer wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist.
  10. Die Gebühr für die Nutzung des Stellplatzes gemäß Artikel 2 des Pauschalvertrags umfasst neben der Nutzung des Stellplatzes für den vereinbarten Zeitraum, der Übernachtung von maximal fünf (5) berechtigten Personen und dem Parken eines (1) Fahrzeugs auf dem Stellplatz auch:
  • Aufenthalt von Kindern bis zum siebten (7.) Lebensjahr,
  • Nutzung der sanitären Einrichtungen, die den ökologischen Anforderungen entsprechen,
  • Spülraum, Wickelraum, behindertengerechtes Badezimmer,
  • verbrauchte Wassermenge, Müllentsorgung und Verwaltungskosten,
  • Anschluss an Strom,
  • kabelloser WLAN-Internetzugang,
  • Nutzung von Kinder- und Sportspielplätzen, die gemäß dem gültigen Preistarif kostenfrei sind.
  1. Im Jahres- oder Monats-Pauschalbetrag gemäß Artikel 2 des Pauschalvertrags sind unter anderem nicht enthalten:
  • Aufenthalt von Personen, die nicht als berechtigte Personen in der übermittelten schriftlichen Liste des Nutzers aufgeführt sind,
  • Parken von mehr als einem (1) Fahrzeug auf dem Stellplatz,
  • Kurtaxe, die der Anbieter im Namen und auf Rechnung der lokalen Gemeinschaft gemäß der jeweils geltenden Tarifordnung erhebt und monatlich auf Grundlage der Erfassungsdaten berechnet wird,
  • Lagerung oder Überwinterung des Wohnwagens im vereinbarten Zeitraum des Vertrags, die durch eine separate schriftliche Vereinbarung geregelt wird.
  1. Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als im Preis des Jahrespauschalbetrags enthalten aufgeführt sind (z.B. Nutzung von Wasch-, Trocken- oder Geschirrspülmaschinen, Aufenthalt von Dritten, Parken von mehr als einem Fahrzeug auf dem Stellplatz usw.), werden gemäß dem gültigen Preistarif für die jeweilige Dienstleistung in Rechnung gestellt, die an der Rezeption des Camping Danica und auf der Website www.danica-bohinj.si veröffentlicht wird.
  2. Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben.
  3. Der Anbieter akzeptiert neben Bargeld auch die folgenden Kreditkarten: Maestro, Mastercard, Visa, Diners. Andere Zahlungsmethoden (z.B. Schecks, Kryptowährungen) werden nicht akzeptiert.
  4. Alle veröffentlichten Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderer möglicher Abgaben.
  5. Wenn sich die Gesetzgebung im Bereich der obligatorischen Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer, Umweltabgaben, die den Preis einer einzelnen Dienstleistung beeinflussen) ändert, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Preise anzupassen und die Nutzer durch Veröffentlichung auf der Website zu informieren.

Verhalten des Nutzers für ein ungestörtes und angenehmes Campen im »Camping Danica«

  1. Der Nutzer darf seinen Wohnwagen im Campingplatz aufstellen und auf dem Stellplatz abstellen, jedoch nicht vor dem ersten Tag des im Pauschalvertrag vereinbarten Zeitraums.
  2. Der Nutzer muss den Wohnwagen spätestens am letzten Tag des im Pauschalvertrag vereinbarten Zeitraums aus dem Campingplatz entfernen.
  3. Der vorangehende Absatz gilt nicht für den Fall, dass der Anbieter und der Nutzer eine Einlagerung des Wohnwagens (sogenannte Überwinterung) vereinbaren, was durch einen separaten schriftlichen Vertrag geregelt wird.
  4. Der Nutzer darf auf dem Stellplatz ausschließlich mobile Ausstattungen aufstellen, die zusammengebaut und wieder abgebaut werden können, wie z.B. Vorzelte in Form von Sonnendächern und Markisen, mobile Campingausstattungen, Zubehör für Wohnwagen usw.
  5. Ohne die Genehmigung des Anbieters darf der Nutzer auf dem Stellplatz keine Geräte aufstellen, die nicht zur Campingausstattung gehören (z.B. zusätzliche Beleuchtung des Stellplatzes
  6. Es ist dem Nutzer auf dem Stellplatz nicht gestattet, das Gelände zu verändern, Bepflanzungen vorzunehmen oder Platten zu verlegen, Geräte fest zu installieren oder an Bäumen zu befestigen, Bäume zu fällen oder zu beschädigen, den Zugang zum Flussufer des Stellplatzes, den er nicht nutzt, oder zu Zufahrtswegen zu blockieren. Dasselbe gilt für alle anderen Bereiche des Camping Danica.
  7. Bei der Ankunft im Campingplatz am Tag, an dem der Nutzer seinen Wohnwagen auf den Stellplatz bringt, erhält er eine Identifikationsnummer, die er bei der Abreise, d.h. am Tag, an dem der Wohnwagen abtransportiert wird, an der Rezeption zurückgeben muss.
  8. Der Nutzer ist verpflichtet, die Identifikationsnummer an einem gut sichtbaren Ort im Wohnwagen zu befestigen, sodass sie dem Anbieter von außen sichtbar ist.
  9. Wenn der Nutzer die Identifikationsnummer nicht spätestens am letzten Tag des vertraglich vereinbarten Zeitraums zurückgibt, gilt sie als verloren.
  10. Der Verlust der Identifikationsnummer wird dem Nutzer gemäß dem gültigen Preisverzeichnis in Rechnung gestellt.
  11. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Anbieter verpflichtet, im Reservierungssystem eine An- und Abmeldeaufzeichnung der Personen zu führen, die sich in einem bestimmten Wohnwagen aufhalten.
  12. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle berechtigten Personen, die auf der Liste der berechtigten Personen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalvertrages stehen, bei ihrer Ankunft an der Rezeption im Camping Danica angemeldet und bei ihrer Abreise abgemeldet werden. Die Einträge im Reservierungssystem bilden die Grundlage für die Berechnung der Tourismusabgabe des Nutzers, dem der Nutzer ausdrücklich zustimmt.
  13. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Ankunft aller Personen auf seinem Stellplatz, die nicht auf der Liste der berechtigten Personen gemäß Punkt 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pauschalvertrages stehen und die auf dem Stellplatz übernachten, sicherzustellen, dass diese berechtigten Personen an der Rezeption angemeldet und in das Anmeldeformular gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren eingetragen werden, das im Hausordnung des Campingplatzes beschrieben und an der Rezeption des Campingplatzes öffentlich zugänglich ist. Bei der Abreise müssen diese Personen ebenfalls abgemeldet werden. Der Nutzer muss diesen Personen auch erklären, dass sie verpflichtet sind, die Campinggebühren zu den gültigen Tarifen selbst zu begleichen. Wenn diese Personen ihre Unterkunftskosten nicht begleichen, trägt der Nutzer die Kosten, denen der Nutzer ausdrücklich zustimmt.
  14. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Anbieter Zugang zum Stellplatz zu gewähren, um die Übereinstimmung der gemeldeten und tatsächlichen Anwesenheit der Personen auf dem Stellplatz zu überwachen. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der Anmeldung, die aus dem Anmeldeformular hervorgeht, und dem tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle, ist der Anbieter berechtigt, den Pauschalvertrag sofort zu kündigen und dem Nutzer die Unterkunftskosten für nicht gemeldete Personen gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisverzeichnis sowie die Kosten aufgrund der Vertragsverletzung in Rechnung zu stellen.
  15. Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit und gelegentlich den Stellplatz des Nutzers zu betreten, um die Übereinstimmung der tatsächlichen Anwesenheit der Personen mit dem Anmeldeformular zu überprüfen. Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Durchführung der Kontrollen die Würde und Privatsphäre der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Stellplatz aufhaltenden Personen zu respektieren.
  16. Bei der Ankunft im Campingplatz am Tag, an dem der Nutzer seinen Wohnwagen auf den Stellplatz bringt, weist der Anbieter den Anschlussplatz zu und führt den Anschluss an das Stromnetz durch.
  17. Der Nutzer ist verpflichtet, unter dem Abfluss des Abwassers aus dem Wohnwagen einen technisch geeigneten Behälter aufzustellen, den er regelmäßig (insbesondere bei der Abreise nach mehrtägigem Aufenthalt) in die dafür vorgesehenen Abflüsse entleeren muss, die sich am Sanitärblock (SB 1) befinden.
  18. Der Nutzer kann nach eigenem Ermessen den Wohnwagen und seine Ausrüstung, die sich auf dem Stellplatz befinden, auf eigene Kosten gegen jegliche Schäden versichern, die während der Nutzung des Stellplatzes entstehen könnten. Der Anbieter übernimmt keine solche Versicherung.
  19. Der Anbieter versichert, dass er Versicherungsverträge für Schadensfälle im Camping Danica abgeschlossen hat, für die er nach Art der Sache strafrechtlich und zivilrechtlich verantwortlich
  20. -Wenn der Nutzer ein Haustier auf den Stellplatz bringt, muss er dieses bei der Ankunft anmelden, dafür sorgen, dass es die Umgebung nicht stört, und geeignete Hygienemaßnahmen ergreifen. Auf dem Stellplatz sind maximal zwei Haustiere erlaubt. Falls es sich um einen Hund (oder Hunde) handelt, verpflichtet sich der Nutzer, diesen an der Leine zu führen, sowohl auf dem gesamten Gelände des Camping Danica als auch außerhalb. Der Anbieter stellt dem Nutzer einen speziellen Raum zum Waschen/Duschen von Haustieren zur Verfügung, der sich im gekennzeichneten Teil des Sanitärgebäudes in der Premium-Zone befindet. Der Nutzer ist verpflichtet, diesen Raum nach der Nutzung selbst zu reinigen. Der Anbieter verbietet ausdrücklich die Nutzung anderer Sanitäranlagen zum Waschen/Duschen von Haustieren.
  21. Der Nutzer ist verpflichtet, spätestens am letzten Tag des im Pauschalvertrag vereinbarten Zeitraums den Stellplatz aufzuräumen und ihn in dem gleichen Zustand zu hinterlassen, wie er ihn übernommen hat, sowie den Wohnwagen und alle auf dem Stellplatz aufgestellten Ausstattungen zu entfernen.
  22. Der vorangehende Absatz gilt nicht für den Fall, dass der Nutzer mit dem Anbieter eine Einlagerung des Wohnwagens (Überwinterung) vereinbart hat. Im Fall einer vereinbarten Überwinterung ist der Nutzer verpflichtet, die gesamte Ausrüstung zu entfernen, sie im Wohnwagen zu lagern oder zu transportieren und den Stellplatz so zu hinterlassen, dass am letzten Tag des im Pauschalvertrag vereinbarten Zeitraums nur der Wohnwagen darauf verbleibt.

Kündigung des Pauschalvertrags und Rückerstattung des Pauschals

  1. Wenn der Anbieter den Pauschalvertrag vor Beginn des vereinbarten Zeitraums kündigt, ist der Nutzer berechtigt, den bereits gezahlten Pauschalbetrag vollständig zurückzuerhalten.
  2. Wenn der Nutzer den Pauschalvertrag mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Beginn des im Pauschalvertrag vereinbarten Zeitraums kündigt, erstattet der Anbieter den gezahlten Pauschalbetrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 30 % des vereinbarten Entgelts, die für die Deckung der administrativen Kosten und den Verzicht auf die Annahme von Reservierungen einbehalten wird.
  3. Wenn der Nutzer den Pauschalvertrag nach Ablauf der Frist gemäß dem vorstehenden Absatz kündigt, ist er verpflichtet, den gesamten Jahresbetrag zu zahlen oder der Anbieter muss den bereits gezahlten Betrag nicht zurückerstatten, es sei denn, beide Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, 50 % des vereinbarten Entgelts zu behalten.
  4. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer den Pauschalvertrag während des vereinbarten Zeitraums einseitig kündigt.
  5. Wenn der Nutzer den Pauschalvertrag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe oder Tod eines nahen Verwandten) kündigt, ist der Anbieter berechtigt, eine anteilige Zahlung für den Zeitraum zu verlangen, in dem der Stellplatz tatsächlich genutzt werden konnte, wobei die Zahlung mit dem Monat des eingetretenen Ereignisses endet. Der Nutzer muss das Ereignis aufgrund höherer Gewalt mit einem entsprechenden offiziellen Dokument nachweisen. Im Falle eines solchen Ereignisses erstattet der Anbieter dem Nutzer den anteiligen Betrag des bereits gezahlten Entgelts zurück.
  6. Der Anbieter hat das Recht, den Pauschalvertrag jederzeit einseitig zu kündigen, wenn der Nutzer gegen den Pauschalvertrag verstößt, insbesondere gegen die Bestimmungen des ersten, zweiten und dritten Absatzes von Artikel 5 des Pauschalvertrags sowie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder, trotz mehrfacher Warnungen, gegen die Bestimmungen der Hausordnung des Camping Danica. In diesem Fall erstattet der Anbieter dem Nutzer den gezahlten Pauschalbetrag nicht zurück und ist berechtigt, auch eine Entschädigung für Schäden zu verlangen, die durch den Verstoß des Nutzers entstanden sind.

Schlussbestimmungen

  1. Während des gesamten Zeitraums, in dem sich der Wohnwagen auf dem Stellplatz im Campingplatz befindet, bzw. während des gesamten im Pauschalvertrag vereinbarten Zeitraums, gelten die Bestimmungen des Pauschalvertrags, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Danica Bohinj d.o.o. und der Hausordnung des Camping Danica.
  2. Der Nutzer, berechtigte Personen gemäß der Liste in Punkt 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Personen, die sich auf seinem Stellplatz aufhalten, sind während ihres Aufenthalts auf dem gesamten Gelände des Camping Danica verpflichtet, alle Bestimmungen der Hausordnung des Campingplatzes zu beachten, die an der Rezeption ausgehängt sind, sowie alle öffentlich zugänglichen Hinweise auf dem Campingplatzgelände zu beachten.
  3. Der Anbieter erwartet vom Nutzer und allen Personen, die seinen Stellplatz nutzen, dass sie respektvoll gegenüber anderen Gästen des Camping Danica und dem Personal des Unternehmens Danica Bohinj d.o.o. handeln und sich während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz wie wahre Gäste im besten Sinne des Wortes verhalten und dies auch im weiteren Umfeld der Gemeinde zeigen.

Bohinjska Bistrica, 1. januar 2025

* Die gesendete Anfrage wird nicht als Reservierung betrachtet.